Beitragsbemessungsgrenze 2010
in der Krankenversicherung
in der Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze 2010: Einkommen über diesem Betrag bleiben unberücksichtigt in der GKV und es werden keine höheren Beiträge berechnet.
Die Versicherungspflichtgrenze gibt das Jahreseinkommen von Angestellten an, bis zu der eine Versicherungspflicht in der GKV besteht. Liegt Ihr Einkommen
3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 €/Jahr, dann können Sie auch in die PKV wechseln. Copyright © 2011 All Rights Reserved. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Guenstige Versicherungen Online |