Freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung mit Kindern?
Darf man in der PKV das Kind mitversichern & Kosten der Kindertarife?
2. Müssen Sie Ihr Kind in Ihrer privaten Krankenversicherung mitversichern?Sie können Ihr Kind immer in Ihrer PKV mitversichern. Möchten Sie das aus verschiedenen Gründen nicht, bleiben Ihnen nur wenige Versicherungen, die Ihr Kind allein aufnehmen. Manche Versicherungen nehmen Ihr Kind bei einer alleinigen privaten Versicherung auch erst ab einem bestimmten Alter auf. Eine Mitversicherung Ihres Kindes ist aber bei der Versicherung der Eltern immer möglich. 3. In welchen PKV Tarifen können Sie Ihre Kinder versichern?Kinder können immer nur im gleichen Tarif wie Sie versichert sein. Wünschen Sie sich also für Ihre Kinder exklusive Leistungen, müssen auch Sie ein exklusives Leistungspaket wählen. Haben Sie sich für die Standartleistungen entschieden, kann auch Ihr Kind diese nur erhalten. Doch selbst mit einem Standarttarif in der privaten Krankenversicherung können Ihre Kinder über bessere Leistungen als in den gesetzlichen Krankenkassen verfügen. 4. Was kostet eine private Krankenversicherung für Kinder? Die PKV Beiträge für Kinder werden in den privaten Krankenversicherungen meist als Festbetrag festgelegt.
Für die Berechnung wird weder das Geschlecht noch das Alter hinzugezogen solange das Kind das Alter von
16 Jahren noch nicht erreicht hat. Es werden für Ihr Kind noch keine Altersrückstellungen angespart und
auch den gesetzlichen Beitragszuschlag müssen Ihre Kinder nicht zahlen. Sie können also mit sehr günstigen
PKV Beiträgen rechnen. 5. Welche Vergünstigung haben Sie als Beamter oder Angestellter mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze?Als Beamter oder Angestellter haben Sie bei der Versicherung Ihrer Kinder besondere Vergünstigungen. Sind Sie Angestellter, beteiligt sich Ihr Arbeitgeber bis zum vorgegebenen Höchstsatz auch an der Versicherung Ihrer Kinder. Sie brauchen die PKV Beiträge also nicht allein zahlen. Auch als Beamter können Sie über andere Regelungen verfügen. Ihre Kinder sind wie Sie beihilfeberechtigt. Je nach Sitz des Dienstherren erhalten Ihre Kinder etwa 80 Prozent Beihilfe, so dass Sie nur noch eine Restkostenversicherung abschließen müssen. Diese liegt je nach Versicherungsgesellschaft bei einem monatlichen Beitrag von zirka 20 bis 30 Euro je Kind. 6. Was Sie noch über eine private Krankenversicherung von Kindern wissen müssenEin neugeborenes Kind können Sie innerhalb von 2 Monaten bei Ihrer Krankenversicherung rückwirkend zum Geburtstermin mitversichern. Für das Kind muss keine Gesundheitsprüfung erfolgen und auch keine Wartezeiten eingehalten werden, wenn Sie mindestens 3 Monate bei der PKV versichert sind. Möchten Sie ein älteres Kind versichern, müssen für dieses Kind die Gesundheitsfragen beantwortet werden und es müssen die Wartezeiten eingehalten werden. Copyright © 2011 All Rights Reserved. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Guenstige Versicherungen Online |