Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010
in der Krankenversicherung
in der Krankenversicherung
Jahresarbeitsentgeltgrenze: Eine Versicherungspflicht in der GKV besteht nur bis zu der Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder auch Versicherungspflichtgrenze genannt). Liegt Ihr Einkommen
3 Jahre über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950 €/Jahr (2010), dann können Sie auch in die PKV wechseln. Ausnahme: Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von deren Einkommen jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln. Copyright © 2011 All Rights Reserved. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Guenstige Versicherungen Online |