Verschlüsselt mit SSL
           Zertifikat

Wann können Sie Ihre Kinder in einer privaten Krankenversicherung versichern und
welche Beiträge müssen Sie einplanen?


Als Eltern wünschen Sie für Ihre Kinder nur das Beste. Eine gute medizinische Versorgung, die neben den Vorsorgeuntersuchungen auch eine erstklassige Behandlung im Krankheitsfall oder bei Unfall umfasst, gehört dazu. Kinder haben sich schnell im Kindergarten oder der Schule bei anderen angesteckt. Und auch der Unfall bei Spiel und Sport ist nicht selten.

Damit Ihre Kinder dann gut abgesichert sind und eine optimale Versorgung genießen können, bieten die privaten Krankenversicherungen besonders günstige Kindertarife. Gerade Kinder benötigen häufig kieferorthopädische Leistungen, die teuer sind und in einer gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.


1. Wo können Sie Ihr Kind oder Baby eigentlich versichern?

Nicht in jedem Fall kann Ihr Kind die besseren Leistungen der privaten Krankenversicherungen in Anspruch nehmen. Ihr Kind kann nur unter bestimmten Bedingungen privat versichert werden. Allerdings gibt es aber auch Fälle, in denen Sie Ihr Kind privat versichern müssen. Sie haben dann keine Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung in den gesetzlichen Krankenkassen. Wo muss Ihr Kind nun eigentlich versichert werden?

Wo können Sie Ihre Kinder krankenversichern: PKV oder GKV

  PKV GKK
Fall 1:
Nicht verheiratet
  Kind hat Anspruch auf Familienversicherung
Fall 2:
Beide Elternteile sind freiwillig oder pflichtversichert in der GKK
  Kind kann in der kostenlose Familienversicherung mitversichert werden
Fall 3:
Beide Elternteile sind in der PKV versichert
Kind muss in der PKV mitversichert werden.  
Fall 4:
Ein Elternteil ist privat versichert, der andere gesetzlich versichert. Einkommen des privat Versicherten liegt über der JAEG und das Einkommen des GKK Versicherten liegt über dem Einkommen des PKV Versicherten
  Kind hat einen Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung.
Fall 5:
Ein Elternteil ist privat versichert, der andere gesetzlich versichert. Einkommen des privat Versicherten liegt über der JAEG und das Einkommen des GKK Versicherten liegt unter dem Einkommen des PKV Versicherten.
Kind muss privat versichert werden oder in der GKK Beitrag zahlen. Es besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung.
Fall 6:
Ein Elternteil ist privat versichert, der andere gesetzlich versichert. Einkommen des privat Versicherten liegt unter der JAEG
Kind darf auch privat versichert werden. Kind kann in der kostenlosen Familienversicherung mitversichert werden.


2. Müssen Sie Ihr Kind in Ihrer privaten Krankenversicherung mitversichern?

Sie können Ihr Kind immer in Ihrer PKV mitversichern. Möchten Sie das aus verschiedenen Gründen nicht, bleiben Ihnen nur wenige Versicherungen, die Ihr Kind allein aufnehmen. Manche Versicherungen nehmen Ihr Kind bei einer alleinigen privaten Versicherung auch erst ab einem bestimmten Alter auf. Eine Mitversicherung Ihres Kindes ist aber bei der Versicherung der Eltern immer möglich.


3. In welchen PKV Tarifen können Sie Ihre Kinder versichern?

Kinder können immer nur im gleichen Tarif wie Sie versichert sein. Wünschen Sie sich also für Ihre Kinder exklusive Leistungen, müssen auch Sie ein exklusives Leistungspaket wählen. Haben Sie sich für die Standartleistungen entschieden, kann auch Ihr Kind diese nur erhalten. Doch selbst mit einem Standarttarif in der privaten Krankenversicherung können Ihre Kinder über bessere Leistungen als in den gesetzlichen Krankenkassen verfügen.


4. Was kostet eine private Krankenversicherung für Kinder?

Die PKV Beiträge für Kinder werden in den privaten Krankenversicherungen meist als Festbetrag festgelegt. Für die Berechnung wird weder das Geschlecht noch das Alter hinzugezogen solange das Kind das Alter von 16 Jahren noch nicht erreicht hat. Es werden für Ihr Kind noch keine Altersrückstellungen angespart und auch den gesetzlichen Beitragszuschlag müssen Ihre Kinder nicht zahlen. Sie können also mit sehr günstigen PKV Beiträgen rechnen.

Für Kinder müssen Sie je nach Versicherungsgesellschaft zwischen 80 und 150 Euro rechnen. Dafür erhält Ihr Kind die besten Leistungen.


5. Welche Vergünstigung haben Sie als Beamter oder Angestellter mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Als Beamter oder Angestellter haben Sie bei der Versicherung Ihrer Kinder besondere Vergünstigungen. Sind Sie Angestellter, beteiligt sich Ihr Arbeitgeber bis zum vorgegebenen Höchstsatz auch an der Versicherung Ihrer Kinder. Sie brauchen die PKV Beiträge also nicht allein zahlen. Auch als Beamter können Sie über andere Regelungen verfügen. Ihre Kinder sind wie Sie beihilfeberechtigt. Je nach Sitz des Dienstherren erhalten Ihre Kinder etwa 80 Prozent Beihilfe, so dass Sie nur noch eine Restkostenversicherung abschließen müssen. Diese liegt je nach Versicherungsgesellschaft bei einem monatlichen Beitrag von zirka 20 bis 30 Euro je Kind.


6. Was Sie noch über eine private Krankenversicherung von Kindern wissen müssen

Ein neugeborenes Kind können Sie innerhalb von 2 Monaten bei Ihrer Krankenversicherung rückwirkend zum Geburtstermin mitversichern. Für das Kind muss keine Gesundheitsprüfung erfolgen und auch keine Wartezeiten eingehalten werden, wenn Sie mindestens 3 Monate bei der PKV versichert sind. Möchten Sie ein älteres Kind versichern, müssen für dieses Kind die Gesundheitsfragen beantwortet werden und es müssen die Wartezeiten eingehalten werden.













Copyright © 2023 Günstige Versicherungen Online Website.
All Rights Reserved. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten.