Jahresarbeitsentgeltgrenze 2019
in der Krankenversicherung
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2019: 60.750 €/Jahr (5.062,50 €/Monat)
Jahresarbeitsentgeltgrenze:
Eine Versicherungspflicht in der GKV besteht nur bis zu der Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder auch Versicherungspflichtgrenze genannt). Liegt Ihr Einkommen
3 Jahre über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 60.750 €/Jahr (in 2019), dann können Sie auch in die PKV wechseln.
Ausnahme:
Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von deren Einkommen jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.
Ausnahme:
Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von deren Einkommen jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.