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Versicherungspflichtgrenze 2017
in der Krankenversicherung




Versicherungspflichtgrenze 2017: 57.600 €/Jahr
(4.800,00 €/Monat)

Versicherungspflichtgrenze:
Eine Versicherungspflicht in der GKV besteht nur bis zu der Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt). Liegt Ihr Einkommen 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze von 57.690 €/Jahr (aktuell in 2017), dann können Sie auch in die PKV wechseln.

Ausnahme:
Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von deren Einkommen jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.





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