Versicherungspflichtgrenze 2017
in der Krankenversicherung
Versicherungspflichtgrenze 2017: | 57.600 €/Jahr (4.800,00 €/Monat) |
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Versicherungspflichtgrenze:
Eine Versicherungspflicht in der GKV besteht nur bis zu der Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt). Liegt Ihr Einkommen
3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze von 57.690 €/Jahr (aktuell in 2017), dann können Sie auch in die PKV wechseln.
Ausnahme:
Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von deren Einkommen jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.
Ausnahme:
Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von deren Einkommen jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.