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Die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige


Jedes Jahr plagen sich Gerichte mit etwa 12 Millionen Prozesse. Im Paragraphen-Dschungel erscheint manches verwirrend und nicht immer bedeutet Recht haben auch Recht bekommen. Selbst Anwälte können nicht mehr jedes Gebiet bedienen, da die Fachgebiete teilweise sehr speziell sind. Deshalb sollten Sie als Selbstständiger allen Eventualitäten vorgreifen und eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige abschließen. Ein Rechtsstreit kann viel Geld, Zeit und Nerven kosten. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie gegen die Streitigkeiten im Alltag abgesichert, ohne sich dabei in Unkosten stürzen zu müssen.


1. Welche Rechtsfälle können Sie mit einer Rechtsschutzversicherung für Selbstständige abdecken?

Eine Rechtsauskunft brauchen Sie gerade als Selbständiger sicher häufiger als ein Angestellter. Schon wenn es um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Shop geht, müssen Sie einen Anwalt hinzuziehen, um keine Fehler zu machen. Doch auch der nichtzahlende Kunde oder der Unfall mit dem Firmenwagen kann einen Anwalt erfordern. Eine Rechtsschutzversicherung für Selbstständige deckt alle diese Fälle ab, wenn Sie diese versichern.


2. Müssen Sie ein Komplettpaket bei der Rechtsschutzversicherung nehmen?

Die Rechtsschutzversicherung für Selbständige können Sie nach Ihren Wünschen gestalten. Die Angebote der Versicherungen unterscheiden sich hier sehr. Kaufen Sie nur das, was Sie wirklich benötigen. Sie müssen keine Mitarbeiter in die Rechtsschutzversicherung einbeziehen, wenn Sie gar keine beschäftigen. Auch zwischen den Berufszweigen gibt es Unterschiede. Architekten und Steuerberater müssen andere Risiken versichern als ein Handwerker oder ein Forstwirt. Vielleicht möchten Sie aber auch den privaten Bereich gleich mit abdecken. Gestalten Sie Ihre Rechtsschutzversicherung so, wie Sie es gern hätten und bezahlen Sie nur, was Sie wollen.


3. Welche Versicherungsarten des Rechtsschutzes können Sie in die Rechtsschutzversicherung einschließen?

Die eingeschlossenen Versicherungsarten richten sich nach Ihren Ansprüchen. Haben Sie ein Fahrzeug in Ihrem Unternehmen, sollten Sie natürlich die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht vergessen. Vermietet Ihr Unternehmen Gebäude, Räume oder Wohnungen sollte eine Mietrechtsschutzversicherung in Ihrer Rechtsschutzversicherung für Selbständige enthalten sein. Auch eine Straf-Rechtsschutz kann sehr sinnvoll sein, wenn es darum geht, im Wirtschafts-, Produkt- und Umweltstrafrecht Ihr Recht durchzusetzen. Eine gute Rechtsschutz schützt hier nicht nur Sie, sondern auch Ihre Mitarbeiter. Je nachdem, welche Bereiche Sie absichern möchten, stehen Ihnen der Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Wohnrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz zur Verfügung.


4. Über welche Laufzeit müssen Sie die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige abschließen?

Die übliche Laufzeit einer Versicherungspolice für Rechtsschutzversicherung beträgt ein Jahr. Bei den meisten Versicherungsunternehmen erhalten Sie aber Rabatte, wenn Sie die Versicherung für einen längeren Zeitraum abschließen. Da Sie auch nach einem Jahr nicht Ihre Selbstständigkeit aufgeben wollen, ist es durchaus sinnvoll über einen längeren Zeitraum nachzudenken. Kündigen können Sie die Verträge immer drei Monate vor Ende der Laufzeit.


5. Wann gelten Sie bei Versicherungen als Selbstständig?

Das ist je nach Versicherer unterschiedlich. Im Antrag müssen Sie Ihren jährlichen Umsatz angeben. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften gelten Sie ab einem Jahresumsatz von 12.000 Euro als selbstständig. Andere Versicherungen haben einen Umsatz von 10.000 Euro festgelegt. Unerheblich ist es dabei, ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig sind. Fast überall werden Sie als Selbstständiger anerkannt, wenn Sie geschäftsführender Gesellschafter oder Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft sind.


6. Rechtsschutzversicherung Kündigung:
Was müssen Sie bei einer Kündigung der Rechtsschutzversicherung beachten?

Rechtsschutzversicherung haben Kündigungsrechte. So kann Ihnen die Versicherung kündigen, wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei und mehr Rechtsschutzfälle gemeldet haben und dafür auch gezahlt wurde. Damit wollen die Versicherungen der Flut von Prozessen entgegenwirken. Auch wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen, müssen Sie mit einer Kündigung rechnen. Außerdem darf Ihnen die Versicherung kündigen, wenn sich bei Ihnen die beruflichen Umstände ändern und eine Gefahrerhöhung eintritt. Sollte Ihnen eine Kündigung drohen, kündigen Sie lieber vorher selber, denn im neuen Antrag beim nächsten Versicherer müssen Sie angeben, wer den vorherigen Vertrag gekündigt hat.


7. Wann können Sie die Rechtsschutzversicherung außerhalb der normalen Kündigungsfristen kündigen?

Außerhalb der normalen Kündigungsfrist können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nur kündigen, wenn die Versicherung nicht gewillt ist, ihrer Leistungspflicht nachzukommen. Sollte Ihr Versicherer im Rechtsschutzfall nicht zahlen wollen, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.


8. Müssen Sie eine Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung für Selbständige einhalten?

Wartezeiten gibt es bei fast allen Versicherungsarten. Auch in der Rechtsschutzversicherung müssen Sie eine Wartezeit einhalten. Die beläuft sich bei den meisten Versicherungsgesellschaften auf 3 Monate. Für Rechtsschutzfälle, die vor dieser Wartezeit liegen, kommt die Versicherungsgesellschaft normalerweise nicht auf. Das gleiche gilt, wenn die Streitigkeiten während der Wartezeit begonnen haben. Allerdings sollten Sie hier eine Ablehnung nicht einfach hinnehmen. Lassen Sie bei Ihrer Versicherung durch einen Anwalt nachfragen. Oft erhalten Sie doch noch eine Zusage.


9. Welche Fälle sind von der Rechtsschutzversicherung für Selbstständige ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind, wie bei anderen Versicherungsarten auch, Schadensfälle, die infolge von Krieg, Streik, Erdbeben, innere Unruhen oder Atomenergie entstehen. Auch die Kosten für die Streitigkeit mit der eigenen Rechtsschutzversicherung werden nicht übernommen. Und natürlich sind Versicherungsfälle zwischen zwei versicherten Personen ausgeschlossen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Ehemann und die Ehefrau im Vertrag stehen.













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