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Zusatzkrankenversicherung Heilpraktiker:
Die Heilpraktikerleistungen in der privaten Krankenversicherung


Die bezahlten Leistungen der Heilpraktiker rücken für viele Versicherte immer mehr in den Vordergrund. Vor allen in Zeiten, in denen das gesundheitsbewusste Leben immer mehr in das Zentrum der Lebensgewohnheiten tritt, stehen alternative Heilmethoden ganz oben auf der Wunschliste. Als Selbstständiger und auch als Angestellter möchten Sie diese Leistungen bezahlt wissen. Doch wie werden Leistungen bezahlt, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht in ihrem Katalog vorsieht?


1. Für wen ist eine Heilpraktiker Zusatzversicherung in der privaten Krankenversicherung angeraten?

Laut Statistik sind vor allem Frauen an den alternativen Heilmethoden interessiert. Das heißt aber nicht, dass die Zusatzversicherung nur für Sie interessant ist, wenn Sie eine Frau sind. Ob als Selbstständiger oder Angestellter, wenn Sie Wert auf die bezahlten Heilpraktikerleistungen legen und diese auch benötigen, macht sich eine Zusatzkrankenversicherung in der privaten Krankenversicherung schnell bezahlt. Vor allem ist die Zusatzversicherung oder die Einbeziehung der Heilpraktikerleistungen in den privaten Krankenversicherungstarif dann sinnvoll, wenn die Schulmedizin bei Ihrer Krankheit am Ende ist oder Sie auf die chemische Keule bei der Behandlung von Krankheiten verzichten wollen. Besonders mit einer chronischen Erkrankung können Sie beim Heilpraktiker gute Erfolge erzielen.


2. Gibt es Unterschiede zwischen den privaten Krankenversicherungen bei der Heilpraktiker-Zusatzkrankenversicherung?

Wie in jedem Bereich gibt es auch bei der Zusatzkrankenversicherung für Heilpraktiker-Leistungen zwischen den privaten Krankenversicherungen Unterschiede. Einige Versicherer bieten Ihnen unterschiedliche Tarife, so dass Sie die Höhe der versicherten Leistungen nach Ihren Ansprüchen wählen können.


3. Können Sie die Leistungen für den Heilpraktiker bei der privaten Krankenversicherung allein versichern?

Die Heilpraktikerleistungen gibt es nur in Kombination mit anderen Leistungen. Durch die Zusatzversicherung der privaten Krankenversicherung können Sie viele Lücken der gesetzlichen Krankenkasse auf einmal decken. Viele Zusatzkrankenversicherungen, in denen die Leistungen für Heilpraktiker versicherten sind, zahlen auch Leistungen für die Sehhilfen, verordnete Arzneimittel und Medikamente. Bevor Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abschließen, sollten Sie unbedingt klären, ob nur die Leistungen vom Heilpraktiker erstattet werden oder auch die Behandlung bei Ärzten für Naturheilverfahren. Auch hier gibt es Unterschiede in den Tarifen.


4. Worauf sollten Sie bei der Wahl der Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen bei den privaten Krankenversicherungen achten.

Ihre Zusatzkrankenversicherung oder der Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung sollte nicht nur für die Behandlung beim Heilpraktiker die Kosten übernehmen, sondern auch andere alternative Heilmethoden bezuschussen. Empfehlenswert aber nicht zwingend erforderlich ist die Erstattung der Leistungen nach dem umfangreichen Hufelandverzeichnis. Rechnet Ihre private Krankenversicherung nicht nach dem Hufelandverzeichnis ab, sollten zumindest 40 bis 50 verschiedene Naturheilverfahren angeboten und auch erstattet werden.


5. Müssen Sie bei der Zusatzkrankenversicherung für Heilpraktikerleistungen der privaten Krankenversicherung Wartezeiten einhalten?

Wenn Sie eine Zusatzkrankenversicherung für Heilpraktikerleistungen bei einer privaten Krankenversicherung abschließen, müssen Sie mit einer Wartezeit von 3 Monaten rechnen. Es kann natürlich sein, dass für einige Leistungen eine längere Wartezeit zu beachten ist. So können für die eingeschlossene Zahnersatzversicherung oder die Psychotherapie Wartezeiten bis zu 8 Monaten gelten.


6. Wie können Sie als Selbstständiger am besten die Leistungen des Heilpraktikers bei der privaten Krankenversicherung versichern?

Als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit, Ihre Krankenversicherung selber zu wählen. Sie können sich zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Wählen Sie die private Krankenversicherung, können Sie die Leistungen für den Heilpraktiker gleich in Ihrem Tarif mitversichern. Sie wählen dann einfach einen Tarif, der die Leistungen für den Heilpraktiker beinhaltet und erhalten dann je nach Tarif die Kosten für Behandlungen vom Heilpraktiker erstattet.


7. Als Selbstständiger oder Angestellter können Sie die Heilpraktikerleistungen auch als Zusatzversicherung versichern.

Möchten Sie als Selbstständiger sich nicht in der privaten Krankenversicherung versichern und wählen deshalb die Versicherung in einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, können Sie die Leistungen für den Heilpraktiker auch über eine Zusatzkrankenversicherung abdecken. Natürlich wäre auch ein Wahltarif in der gesetzlichen Krankenkasse möglich, doch dieser beinhaltet meist eine Bindungsfrist und versichert Ihre Leistungen nur bis zu einer bestimmten Höhe, die je nach gesetzlicher Krankenkasse bei zirka 200 Euro jährlich liegt. Weit aus günstiger und umfassender sind Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert.


8. Welche Leistungen der Heilpraktiker können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung abrechnen?

Versichert sind meist alle Leistungen des Heilpraktiker-Gebührenverzeichnisses und der Gebührenordnung für Ärzte. Die Erstattung erfolgt bei den meisten privaten Krankenversicherungen zu 80 bis 100 Prozent vom Höchstsatz der GebüH. Die jährliche Höchstgrenze für die alternativen Heilmethoden liegt bei vielen privaten Krankenversicherungen bei 2.000 Euro. Diese Höchstgrenze kann aber von Versicherer zu Versicherer variieren.














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