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Mitnahme der Altersrückstellung und Wechsel der privaten Krankenversicherung(PKV) in 2017



Für privat Versicherte ist es ab 1.Januar 2009 erstmal möglich, die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln und zumindest Teile der Altersrückstellungen mitzunehmen. Viele Selbständige, Unternehmer und Existenzgründer können durch den Wechsel Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung richtig Geld sparen und sogar bessere Leistungen erhalten.


Viel Zeit zum Wechseln bleibt dabei aber nicht! Der Gesetzgeber hat eine Frist bis zum 30.Juni 2017 für alle bereits vor dem 01.01.2009 privat Versicherte gesetzt. Alle solche Privatversicherte, die erstmal Ihre private Krankenversicherung wechseln möchten und dabei zumindest einen Teil der Altersrückstellung mitnehmen dürfen, müssen sich bis zur diesen Frist entscheiden. Ein PKV Vergleich lohnt sich besonders für junge, gesunde und ledige Versicherte, die leicht Ihren bestehende Krankenversicherungsschutz aufbessern können. Alle älteren Bürger müssen den Wechsel aber genau berechnen und überlegen.

Ein Hacken gibt es dabei auch: nach dem PKV Wechsel müssen alle Versicherte zunächst in dem sogenannten Basistarif bleiben. Der Basistarif entspricht etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Erst später dürfen die privat Versicherte z.B. zum einen Tarif mit mehr Komfort wechseln.

Alle PKV Kunden mit Verträgen ab dem 1.Januar 2009 bleiben hingegen flexibel und können immer Ihre private Krankenkasse wechseln und die Altersrückstellungen mitnehmen. Die PKV zu vergleichen und zu wechseln lohnt sich auch weiterhin am meisten für jünge Selbständige, Existenzgründer, Unternehmer oder gutverdienende Angestellten.


Bem: Der PKV Wechsel und die Mitnahme der Altersrückstellungen wurde erst nach dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform und des neuen Gesundheitsfonds ab 2009 möglich.









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