Beitragsbemessungsgrenze 2023
in der Krankenversicherung
1. Beitragsbemessungsgrenze 2023 | West: 7.300 €/Monat (= 87.600 €/Jahr) Ost: 7.100 €/Monat (=85.200 €/Jahr) |
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Die Beitragsbemessungsgrenze 2023:
Einkommen über diesem Betrag bleiben unberücksichtigt in der GKV und es werden keine höheren Beiträge berechnet.
2. Versicherungspflichtgrenze 2023 | 66.600 €/Jahr (5.500 €/Monat) |
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Die Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
gibt das Jahreseinkommen von Angestellten an, bis zu der eine Versicherungspflicht in der GKV besteht. Liegt Ihr Einkommen
3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze von 66.600 €/Jahr (aktuell in 2023), dann können Sie auch in die PKV wechseln.
Ausnahme:
Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von deren Einkommen jederzeit
in die private Krankenversicherung wechseln.