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Beitragsbemessungsgrenze 2023
in der Krankenversicherung




1. Beitragsbemessungsgrenze 2023    West: 7.300 €/Monat (= 87.600 €/Jahr)
Ost: 7.100 €/Monat (=85.200 €/Jahr)

Die Beitragsbemessungsgrenze 2023:

Einkommen über diesem Betrag bleiben unberücksichtigt in der GKV und es werden keine höheren Beiträge berechnet.



2. Versicherungspflichtgrenze 2023    66.600 €/Jahr
(5.500 €/Monat)

Die Ver­sicherungs­pflicht­grenze Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung

gibt das Jahreseinkommen von Angestellten an, bis zu der eine Versicherungspflicht in der GKV besteht. Liegt Ihr Einkommen 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze von 66.600 €/Jahr (aktuell in 2023), dann können Sie auch in die PKV wechseln.

Ausnahme:
Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von deren Einkommen jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.




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