Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023
in der Krankenversicherung
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023: 66.600 €/Jahr
Jahresarbeitsentgeltgrenze:
Eine Versicherungspflicht in der GKV besteht nur bis zu der Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder auch Versicherungspflichtgrenze genannt). Liegt Ihr Einkommen
3 Jahre über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 €/Jahr (in 2023), dann können Sie auch in die PKV wechseln.
Ausnahme:
Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von deren Einkommen jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.
Ausnahme:
Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von deren Einkommen jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.