Versicherungspflichtgrenze 2023
in der Krankenversicherung
Versicherungspflichtgrenze 2023: | 66.600 €/Jahr |
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Versicherungspflichtgrenze:
Eine Versicherungspflicht in der GKV besteht nur bis zu der Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt). Liegt Ihr Einkommen
3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze von 66.600 €/Jahr (aktuell in 2023), dann können Sie auch in die PKV wechseln.
Ausnahme:
Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von deren Einkommen jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.
Ausnahme:
Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von deren Einkommen jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.